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Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina – Ablauf und Schritte

🛂 Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina – Ablauf und Schritte

Die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen in Bosnien und Herzegowina ist häufig ein strategischer Schritt zur Erweiterung des Geschäfts oder zur Sicherung spezieller Expertise. Das Verfahren zur Arbeitserlaubnis erfordert vollständige Unterlagen und ein geordnetes Vorgehen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden.

Dieses Verfahren ist gleichermaßen relevant für Arbeitgeber in BiH sowie für Fachkräfte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Diaspora.

👔 Wer kann in BiH arbeiten und wie beginnt das Verfahren?

Vor Antragstellung sollte der Arbeitgeber prüfen:

– dass eine freie Stelle besteht, und

– dass der Bewerber über die erforderliche Qualifikation verfügt.

Dies bildet die Grundlage für den Antrag auf Beschäftigung eines Ausländers.

📄 Schritt 1 — Zustimmung zur Beschäftigung eines Ausländers

Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Arbeitsverwaltung und fügt u. a. bei:

– Nachweise über Ausbildung/Qualifikation,

– Lebenslauf,

– Passkopie,

– weitere je nach Tätigkeit verlangte Unterlagen.

Nach erteilter Zustimmung folgt der nächste Schritt.

🛂 Schritt 2 — Erteilung der Arbeitserlaubnis

Nach der Zustimmung beantragt der Bewerber die Arbeitserlaubnis.

– Die Erlaubnis wird befristet erteilt.

– Sie ist an einen konkreten Arbeitgeber und eine Funktion gebunden.

– Eine Meldung der Wohnadresse in BiH ist erforderlich.

📍 Schritt 3 — Vorübergehender Aufenthalt zu Arbeitszwecken

Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ✅ beantragt der Bewerber den befristeten Aufenthalt in BiH.

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach den einschlägigen Vorschriften erteilt. In der Praxis erfolgt die Erteilung regelmäßig für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung.

🌍 Praxiserfahrung (BiH + Diaspora)

Wir unterstützen insbesondere:

– Arbeitgeber bei der erstmaligen Beschäftigung von Ausländern,

– Unternehmen beim Einsatz von Spezialisten für Projekte,

– Geschäftsführer und Inhaber bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeit und Aufenthalt.

Eine sachgemäße Verfahrensführung verhindert:

❌ Ablehnungen,

❌ Unterbrechungen des Einsatzes,

❌ finanzielle Sanktionen.

❓ FAQ – Kurze Antworten

1. Darf vor Erteilung der Arbeitserlaubnis gearbeitet werden? 

Nein — eine Arbeitsaufnahme ist erst nach Erteilung der Erlaubnis zulässig.

2. Kann die Arbeitserlaubnis verlängert werden? 

Ja — regelmäßig wird sie für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.

3. Ist persönliche Anwesenheit in BiH während des Verfahrens nötig? 

Nicht in allen Phasen — einzelne Schritte sind mittels Vollmacht möglich.

📞 Kontakt – Rechtliche Unterstützung

Sie planen die Beschäftigung eines Ausländers oder möchten das Verfahren rechtssicher umsetzen?

E-Mail: ana@raguzlegal.ba 

Telefon (Viber / WhatsApp): +387 63 413 147

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