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Namens- und Nachnamensänderung in Bosnien und Herzegowina – Ablauf und wichtige Hinweise

Eine Änderung des Namens oder Nachnamens kann eine persönliche, emotionale oder praktische Entscheidung sein — beispielsweise die Rücknahme des Mädchennamens nach der Scheidung oder Anpassung persönlicher Daten an neue Lebensumstände.

Unser Rechtsteam begleitet Sie professionell durch den gesamten Verwaltungsprozess – klar, strukturiert und effizient.

🏛️ Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird beim zuständigen Standesamt am Geburtsort gestellt.

Voraussetzungen:

– keine offenen Steuerschulden,

– keine strafrechtliche Verurteilung,

– keine laufenden Strafverfahren.

📄 Erforderliche Unterlagen:

– Geburtsurkunde,

– Staatsbürgerschaftsnachweis,

– Meldebescheinigung (CIPS),

– Bestätigung über kein laufendes Strafverfahren,

– Führungszeugnis,

– Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung.

💍 Rücknahme des Mädchennamens nach der Scheidung

Innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Ehe kann der frühere Nachname durch einfache Erklärung beim Standesamt wieder angenommen werden.

💡 Hinweis aus der Praxis

Der 6‑Monats‑Zeitraum wird häufig übersehen – daher wird eine rechtzeitige Handlung empfohlen.

❓ FAQ

1) Muss der Grund genau begründet werden?

Nein – der Grund kann persönlicher Natur sein.

2) Kann das Verfahren aus dem Ausland durchgeführt werden?

Ja – mit einer Vollmacht ist dies problemlos möglich.

3) Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer hängt vom Verwaltungsaufkommen ab, gute Vorbereitung beschleunigt es jedoch erheblich.

📞 Kontakt

Email: ana@raguzlegal.ba

Telefon: +387 63 413 147

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71000 Sarajevo
Bosna i Hercegovina

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