Eine Änderung des Namens oder Nachnamens kann eine persönliche, emotionale oder praktische Entscheidung sein — beispielsweise die Rücknahme des Mädchennamens nach der Scheidung oder Anpassung persönlicher Daten an neue Lebensumstände.
Unser Rechtsteam begleitet Sie professionell durch den gesamten Verwaltungsprozess – klar, strukturiert und effizient.
🏛️ Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird beim zuständigen Standesamt am Geburtsort gestellt.
Voraussetzungen:
– keine offenen Steuerschulden,
– keine strafrechtliche Verurteilung,
– keine laufenden Strafverfahren.
📄 Erforderliche Unterlagen:
– Geburtsurkunde,
– Staatsbürgerschaftsnachweis,
– Meldebescheinigung (CIPS),
– Bestätigung über kein laufendes Strafverfahren,
– Führungszeugnis,
– Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung.
💍 Rücknahme des Mädchennamens nach der Scheidung
Innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Ehe kann der frühere Nachname durch einfache Erklärung beim Standesamt wieder angenommen werden.
💡 Hinweis aus der Praxis
Der 6‑Monats‑Zeitraum wird häufig übersehen – daher wird eine rechtzeitige Handlung empfohlen.
❓ FAQ
1) Muss der Grund genau begründet werden?
Nein – der Grund kann persönlicher Natur sein.
2) Kann das Verfahren aus dem Ausland durchgeführt werden?
Ja – mit einer Vollmacht ist dies problemlos möglich.
3) Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer hängt vom Verwaltungsaufkommen ab, gute Vorbereitung beschleunigt es jedoch erheblich.
📞 Kontakt
Email: ana@raguzlegal.ba
Telefon: +387 63 413 147
