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Wie wird ein Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina eingeleitet?

Das Nachlassverfahren legt fest, wie das Vermögen einer verstorbenen Person verteilt wird. Das Verfahren findet vor dem zuständigen Gemeindegericht statt.

📄 Beginn des Verfahrens

Das Gericht leitet das Verfahren in der Regel nach Eingang der Sterbeurkunde ein. Erben können durch Einreichung von Unterlagen mitwirken.

📑 Erforderliche Unterlagen

– Sterbeurkunde

– Personendaten der Erben

– Eigentumsnachweise (Grundbuchauszüge, Verträge)

– Testament, falls vorhanden

– Liste von Forderungen und Verbindlichkeiten

👩‍⚖️ Rolle des Notars

Der Notar führt das Verfahren im Auftrag des Gerichts. Bei Streitigkeiten wird der Fall dem Gericht übergeben.

⏱️ Dauer

Die Dauer hängt von der Anzahl der Erben und der Komplexität des Vermögens ab.

🤝 Rechtliche Unterstützung

Unser Rechtsteam bietet Beratung, Dokumentenerstellung und Vertretung während des gesamten Verfahrens.

❓ Häufige Fragen (FAQ)

1. Müssen alle Erben anwesend sein? 

Nicht zwingend; ein Erbe kann eine Vollmacht erteilen.

2. Was passiert bei Streit zwischen Erben?

Der Fall wird dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt.

3. Kann ein Erbe das Erbe ausschlagen?

Ja, Erben können das Erbe annehmen oder ausschlagen.

📞 Kontakt: 

E-Mail: ana@raguzlegal.ba 

Telefon: +387 63 413 147

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71000 Sarajevo
Bosna i Hercegovina

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