Die Abfindung bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer beim Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie erleichtert den Übergang zu einer neuen Beschäftigung. In der Föderation Bosnien und Herzegowina ist dieses Recht geregelt und hängt von den Umständen der Kündigung ab.
🤝 Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Abfindung, wenn:
– ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht, und
– der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt,
– und der Arbeitnehmer mindestens zwei Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.
Dieser Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines schweren Pflichtverstoßes des Arbeitnehmers beendet wurde.
📊 Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Höhe hängt ab von:
– der Dauer der Betriebszugehörigkeit und
– dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.
Der Mindestbetrag beträgt mindestens 1/3 des Durchschnittsgehalts pro vollem Beschäftigungsjahr.
📝 Ablauf der Auszahlung
1) Der Arbeitgeber erlässt eine schriftliche Kündigungsentscheidung.
2) Der Arbeitnehmer wird schriftlich informiert.
3) Die Abfindung muss spätestens am letzten Arbeitstag ausgezahlt werden.
4) Bei Streit kann ein arbeitsrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
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❓ FAQ
1) Habe ich Anspruch auf Abfindung, wenn ich selbst kündige?
In der Regel — nein.
2) Kann die Abfindung höher sein als gesetzlich vorgeschrieben?
Ja — wenn dies vertraglich oder tariflich geregelt ist.
3) Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Ein arbeitsrechtliches Verfahren kann eingeleitet werden.
📞 Kontakt – Rechtliche Unterstützung
Email: ana@raguzlegal.ba
Telefon: +387 63 413 147
