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Eheliches Vermögen in BiH – Aufteilung des Eigentums nach der Scheidung

💍 Eheliches Vermögen in BiH – Aufteilung des Eigentums nach der Scheidung

Zum ehelichen Vermögen gehört alles, was Ehepartner während der Ehe erworben haben – unabhängig davon, wer das Einkommen erzielt hat. Der Beitrag zur Ehe wird umfassend bewertet, einschließlich Hausarbeit und Familienbetreuung.

🧾 Wie wird das eheliche Vermögen festgestellt?

Zuerst wird bestimmt, welche Vermögenswerte während der Ehe erworben wurden.

⚖️ Schritte bei der Vermögensaufteilung:

1. Klage zur Feststellung des ehelichen Vermögens

2. Außergerichtliches Teilungsverfahren – in der Regel gleichmäßige Aufteilung.

3. Gerichtliche Versteigerung, wenn eine Teilung nicht möglich ist.

🏠 Persönliches Vermögen

Nicht alles gehört zum ehelichen Vermögen. Persönliches Vermögen umfasst:

– Vermögen vor der Ehe,

– Erbschaften,

– Geschenke, die nur an einen Ehepartner gerichtet waren.

❓ FAQ

1) Wird alles 50/50 aufgeteilt?

In der Regel ja, außer bei nachgewiesen unterschiedlichem Beitrag.

2) Was wenn die Immobilie nur auf einen Ehepartner eingetragen ist?

Der andere Ehepartner kann dennoch seinen Anteil geltend machen.

3) Verjährt das Recht auf eheliches Vermögen?

Nein – dieses Recht verjährt nicht.

📞 Kontakt:

Email: ana@raguzlegal.ba 

Telefon: +387 63 413 147

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71000 Sarajevo
Bosna i Hercegovina

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