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Firmengründung in Bosnien und Herzegowina

Die Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina ist ein wichtiger Schritt – sowohl für Personen in BiH als auch für Unternehmer:innen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der weiteren Diaspora. Unser Rechtsteam unterstützt Sie professionell während des gesamten Gründungsprozesses – vom Erstgespräch bis zur Eintragung im Register und der Vergabe der Identifikationsnummer.

Unser Ziel ist ein klarer, sicherer und effizienter Start – ohne unnötige Verzögerungen oder Unklarheiten.

🧩 Schritt 1 – Wahl der Rechtsform

Vor der Antragstellung ist es entscheidend, die passende Rechtsform zu wählen. 

In BiH können u. a. folgende Gesellschaftsformen gegründet werden:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)

Aktiengesellschaft (d.d.)

Kommanditgesellschaft (k.d.)

Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (d.n.o.)

Wir beraten Sie verständlich, welche Struktur am besten zu Ihren geschäftlichen Zielen passt.

📄 Eintragung ins Gerichtsregister

Nach der Wahl der Rechtsform wird der Antrag beim zuständigen Gemeindegericht am Sitz des Unternehmens eingereicht. 

Der Prozess umfasst in der Regel die Vorbereitung von:

– Gründungsakt (Gesellschaftsvertrag oder Gründungsbeschluss) 

– Satzung/Statut (falls anwendbar) 

– Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals 

– Begleitunterlagen gemäß den Vorschriften 

Nach geltenden Regeln beträgt das Mindeststammkapital 1.000,00 BAM.

Unser Rechtsteam erstellt und reicht die vollständigen Unterlagen ein und kommuniziert bei Bedarf mit dem Gericht und anderen Behörden.

🔎 Nach der Eintragung – Beantragung der ID‑Nummer

Die Gerichtseintragung ist nicht der letzte Schritt. 

Es ist die eindeutige Identifikationsnummer (ID‑Nummer) zu beantragen, was beinhaltet:

– Antragstellung bei der zuständigen Behörde,

– Einreichung der erforderlichen Unterlagen,

– sowie die Vorbereitung grundlegender Geschäftsunterlagen (z. B. Mietvertrag, Buchhaltungsvertrag usw.).

Wir koordinieren diese Schritte, damit Sie so schnell und reibungslos wie möglich starten können.

🌟 Warum mit unserem Rechtsteam arbeiten?

– Klare und verlässliche Kommunikation

– Individuelle, mandantenorientierte Betreuung

– Unterstützung für Mandant:innen in BiH und in der Diaspora

– Zeitersparnis und geringeres Risiko von Verfahrensfehlern

Sie konzentrieren sich auf Ihr Wachstum, wir übernehmen den rechtlichen und administrativen Prozess.

❓ Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich in BiH eine Firma gründen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. Unser Rechtsteam begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – mit Kommunikation, die auf Diaspora‑Mandant:innen zugeschnitten ist.

2. Wie lange dauert die Eintragung?

Die Dauer hängt von der Gesellschaftsform und der Bearbeitung durch die Behörden ab; mit guter Vorbereitung verläuft das Verfahren deutlich schneller.

3. Wird ein Geschäftsraum für die Eintragung benötigt?

Ja. Es ist eine Sitzadresse erforderlich – gemietet oder im Eigentum.

📞 Kontakt

Wenn Sie ein Unternehmen in Bosnien und Herzegowina gründen möchten, begleiten wir Sie gerne durch alle Schritte:

E‑Mail: ana@raguzlegal.ba 

Telefon: +387 63 413 147

Kontaktirajte nas

Džidžikovac 19
71000 Sarajevo
Bosna i Hercegovina

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