Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn eine juristische oder natürliche Person ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger verhältnismäßig zu befriedigen.
🏛️ Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Gericht kann ein Verfahren eröffnen bei:
– Zahlungsunfähigkeit – der Schuldner kann fällige Verpflichtungen nicht erfüllen.
– Drohender Zahlungsunfähigkeit – absehbar ist, dass Zahlungen in naher Zukunft nicht geleistet werden können.
– Nichtbefolgung eines bestätigten Reorganisationsplans.
– Reorganisationsplan wurde rechtswidrig oder betrügerisch erlangt.
Zahlungsunfähigkeit liegt regelmäßig vor, wenn Verpflichtungen mindestens 60 Tage ununterbrochen nicht erfüllt wurden oder das Konto des Schuldners entsprechend blockiert ist.
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📑 Verfahrensablauf
Nach Verfahrenseröffnung:
1. Gläubiger melden ihre Forderungen an
2. Das Vermögen des Schuldners wird bewertet und verwertet
3. Die Mittel werden gemäß der anerkannten Forderungen verteilt
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🔚 Beendigung des Verfahrens
Das Verfahren endet häufig durch Einstellung mangels Masse.
Nach Rechtskraft der Entscheidung:
– Der Schuldner wird aus dem Register gelöscht.
– Bestehende Insolvenzvermerke werden entfernt.
Damit erlischt die Rechtspersönlichkeit des Schuldners.
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❓ FAQ
1) Müssen Gläubiger ihre Forderungen anmelden?
Ja — andernfalls kann die Forderung unberücksichtigt bleiben.
2) Kann der Schuldner selbst den Antrag stellen?
Ja — insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
3) Was passiert, wenn später Vermögen entdeckt wird?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren erneut eröffnet werden.
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