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Sitzverlegung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina – so geht’s richtig

📍 Was bedeutet „Sitz“?

Der Sitz ist die offizielle Adresse im Handelsregister, unter der das Unternehmen geführt wird und Zustellungen erfolgen. Jede Änderung muss ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden eingetragen werden.

⚖️ Wo wird die Änderung gemeldet?

Zuerst beim zuständigen Amtsgericht (Registerabteilung). Anschließend werden die Daten aktualisiert bei: Steuerverwaltung; Behörde für indirekte Steuern (bei USt‑Registrierung); Statistikamt; Bank und weiteren relevanten Stellen.

📝 Übliche Unterlagen

Für eine reibungslose Eintragung werden in der Regel vorbereitet: Beschluss über die Sitzverlegung (Direktor oder Gesellschafterversammlung – je nach Rechtsform); geänderter Gesellschaftsvertrag/Satzung (falls erforderlich); Nachweis über die neue Adresse (z. B. Mietvertrag oder Grundbuchauszug); ausgefüllte Gerichtsformulare; Ausweis der vertretungsberechtigten Person; bezahlte Gerichts‑ und Verwaltungsgebühren. In einigen Fällen ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.

🏛️ Verlegung in einen anderen Kanton/Ort

Bei einer Verlegung in einen anderen Kanton erfolgt die Anmeldung beim Gericht am neuen Sitz; die Registerakte wird dorthin übertragen.

⚠️ Folgen einer nicht gemeldeten Änderung

Nichtmeldung kann zur Unwirksamkeit amtlicher Akte, zu Ordnungswidrigkeiten sowie zu administrativen und steuerlichen Problemen führen – inklusive Schwierigkeiten in der Bank‑ und Geschäftskommunikation.

🤝 Unsere rechtliche Unterstützung

Unser rechtliches Team übernimmt den Komplettservice: Dokumentenerstellung; notarielle Beglaubigung; Gerichtsanmeldung; Aktualisierung in allen relevanten Registern. Wir arbeiten in Sarajevo und landesweit.

💬 FAQ

1) Muss die Satzung/der Gesellschaftsvertrag geändert werden? Das hängt von der Rechtsform und den bestehenden Dokumenten ab.

2) Ist die Verlegung ohne physische Anwesenheit in BiH möglich? Ja, mit ordnungsgemäß beglaubigten Vollmachten.

3) Wie schnell erfolgen die anschließenden Aktualisierungen? In der Regel sehr zügig, da Meldungen unmittelbar nach dem Gerichtseintrag vorgenommen werden.

📞 Kontakt

Email: ana@raguzlegal.ba

Telefon: +387 63 413 147

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Džidžikovac 19
71000 Sarajevo
Bosna i Hercegovina

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