Skip to content Skip to sidebar Skip to footer

Nachträgliche Eintragung des Todes einer im Ausland verstorbenen Person – Rechtliche Unterstützung

Wenn eine Person im Ausland verstirbt, wird dieser Todesfall häufig nicht im Sterberegister in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Ohne diese Eintragung kann kein Nachlassverfahren eingeleitet werden, und die Familie kann nicht über das Vermögen des Verstorbenen verfügen.

⚠️ Warum ist die Eintragung erforderlich?

Für das Erbschaftsverfahren und die rechtmäßige Übertragung des Eigentums muss der Tod im heimischen Sterberegister registriert sein.

🧩 Häufige Probleme:

• Unterschiedliche Schreibweise von Namen

• Abweichungen beim Geburtsdatum oder Identifikationsnummer

• Unterschiedliche Meldeadressen

• Unterschiedliche Angaben zum Sterbeort

💼 Unsere rechtliche Unterstützung umfasst:

• Kommunikation mit dem zuständigen Standesamt

• Übersetzung und Beglaubigung ausländischer Dokumente

• Legalisation / Apostille

• Klärung von Identitätsabweichungen

• Antragstellung auf nachträgliche Eintragung des Todes

📞 Kontakt für rechtliche Unterstützung:

E-Mail: ana@raguzlegal.ba

Telefon: +387 63 413 147

Kontaktirajte nas

Džidžikovac 19
71000 Sarajevo
Bosna i Hercegovina

© 2026. All Rights Reserved.