„Verwaltungsschweigen“ liegt vor, wenn die zuständige Behörde eine Entscheidung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erlässt, wodurch die Wahrnehmung von Rechten erschwert wird.
⏱️ Gesetzliche Fristen (Verwaltungsverfahrensgesetz FBiH):
• 30 Tage – wenn kein besonderes Ermittlungsverfahren erforderlich ist
• 60 Tage – wenn ein Ermittlungsverfahren notwendig ist (sofern kein kürzerer Zeitraum bestimmt ist)
Bleibt die Behörde untätig, kann eine Beschwerde wegen Verwaltungsschweigens eingelegt werden.
⚖️ Rechtsmittel:
• Dringlichkeitsantrag
• Beschwerde an die übergeordnete Behörde
• Verwaltungsgerichtliche Klage
• Gerichtliche Anordnung zur Entscheidungserlassung
💼 Unterstützung durch unser Rechtsteam:
• Erstellung von Dringlichkeitsanträgen und Beschwerden
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