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Verwaltungsverfahren in BiH – Schutz vor Verwaltungsschweigen

„Verwaltungsschweigen“ liegt vor, wenn die zuständige Behörde eine Entscheidung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erlässt, wodurch die Wahrnehmung von Rechten erschwert wird.

⏱️ Gesetzliche Fristen (Verwaltungsverfahrensgesetz FBiH):

• 30 Tage – wenn kein besonderes Ermittlungsverfahren erforderlich ist

• 60 Tage – wenn ein Ermittlungsverfahren notwendig ist (sofern kein kürzerer Zeitraum bestimmt ist)

Bleibt die Behörde untätig, kann eine Beschwerde wegen Verwaltungsschweigens eingelegt werden.

⚖️ Rechtsmittel:

• Dringlichkeitsantrag

• Beschwerde an die übergeordnete Behörde

• Verwaltungsgerichtliche Klage

• Gerichtliche Anordnung zur Entscheidungserlassung

💼 Unterstützung durch unser Rechtsteam:

• Erstellung von Dringlichkeitsanträgen und Beschwerden

• Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten

• Einreichung verwaltungsgerichtlicher Klagen

• Fristenkontrolle und Prozessführung

📞 Kontakt

E-Mail: ana@raguzlegal.ba

Telefon: +387 63 413 147

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