Arbeitsunfälle können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer haftet und wann ein Entschädigungsanspruch besteht.
⚖️ Pflichten des Arbeitgebers (Sicherheit & Prävention)
Der Arbeitgeber muss:
• Risikoanalysen durchführen und einen Gefährdungsbeurteilungsakt führen
• Schutzausrüstung und Schulungen bereitstellen
• klare Sicherheitsanweisungen erteilen und Gefahrenzonen kennzeichnen
• sichere Arbeitsmittel und ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten
❌ Haftet der Arbeitgeber immer?
Nein. Sind alle gesetzlichen Pflichten erfüllt und ist der Unfall ausschließlich auf unsorgfältiges Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, kann die Haftung entfallen.
📌 Art. 177 Obligationengesetz (BiH):
„Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden ausschließlich durch das Verhalten des Geschädigten verursacht wurde.“
✅ Wann haftet der Arbeitgeber?
• fehlende Schutzausrüstung oder Schulung
• unsichere/defekte Arbeitsmittel
• unzureichende Kennzeichnung und Absicherung von Gefahren
• unterlassene, zumutbare Präventionsmaßnahmen
🧑⚖️ Wie prüfen Gerichte den Fall?
Es wird geprüft:
• Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
• ob der Arbeitnehmer geschult und gewarnt wurde
• ob Schutzausrüstung vorhanden und benutzt wurde
• Arbeitgeberdokumentation (Gefährdungsbeurteilung, Schulungsnachweise, Anweisungen)
• Verhalten des Arbeitnehmers (Verstoß gegen Sicherheitsregeln)
🤝 Unsere Rolle (Rechtsteam)
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir bieten:
• Fallanalyse und Erfolgseinschätzung
• Beweissicherung und -aufbereitung
• Klage-/Klageerwiderung und Vergleichsverhandlungen
• Vertretung vor Gerichten in ganz BiH
📞 Kontakt
E-Mail: ana@raguzlegal.ba
Telefon: +387 63 413 147
