Skip to content Skip to sidebar Skip to footer

Schadensersatz bei Arbeitsunfällen – Arbeitgeberhaftung und Arbeitnehmerrechte

Arbeitsunfälle können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer haftet und wann ein Entschädigungsanspruch besteht.

⚖️ Pflichten des Arbeitgebers (Sicherheit & Prävention)

Der Arbeitgeber muss:

• Risikoanalysen durchführen und einen Gefährdungsbeurteilungsakt führen

• Schutzausrüstung und Schulungen bereitstellen

• klare Sicherheitsanweisungen erteilen und Gefahrenzonen kennzeichnen

• sichere Arbeitsmittel und ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten

❌ Haftet der Arbeitgeber immer?

Nein. Sind alle gesetzlichen Pflichten erfüllt und ist der Unfall ausschließlich auf unsorgfältiges Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, kann die Haftung entfallen.

📌 Art. 177 Obligationengesetz (BiH):

„Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden ausschließlich durch das Verhalten des Geschädigten verursacht wurde.“

✅ Wann haftet der Arbeitgeber?

• fehlende Schutzausrüstung oder Schulung

• unsichere/defekte Arbeitsmittel

• unzureichende Kennzeichnung und Absicherung von Gefahren

• unterlassene, zumutbare Präventionsmaßnahmen

🧑‍⚖️ Wie prüfen Gerichte den Fall?

Es wird geprüft:

• Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften

• ob der Arbeitnehmer geschult und gewarnt wurde

• ob Schutzausrüstung vorhanden und benutzt wurde

• Arbeitgeberdokumentation (Gefährdungsbeurteilung, Schulungsnachweise, Anweisungen)

• Verhalten des Arbeitnehmers (Verstoß gegen Sicherheitsregeln)

🤝 Unsere Rolle (Rechtsteam)

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir bieten:

• Fallanalyse und Erfolgseinschätzung

• Beweissicherung und -aufbereitung

• Klage-/Klageerwiderung und Vergleichsverhandlungen

• Vertretung vor Gerichten in ganz BiH

📞 Kontakt

E-Mail: ana@raguzlegal.ba

Telefon: +387 63 413 147