💔 Scheidung in Bosnien und Herzegowina – Ablauf und Erwartungen
Eine Scheidung ist emotional und rechtlich anspruchsvoll. Unser Rechtsteam bietet diskrete, professionelle Unterstützung während des gesamten Scheidungsverfahrens, einschließlich Fragen des Sorgerechts und der Vermögensaufteilung.
🌍 Unterstützung für Mandanten im Ausland (Deutschland, Österreich, Schweiz)
Das Scheidungsverfahren kann in BiH durchgeführt werden, auch wenn Sie im Ausland leben – mit Vollmacht und Online-Kommunikation.
⚖️ Anwendbares Recht
In der Regel gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Ehepartner besitzen.
Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten können die Rechte beider Staaten zur Anwendung kommen.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und ein Ehepartner ist Staatsbürger von BiH – kann die Scheidung vor Gericht in BiH erfolgen.
📝 Einleitung des Scheidungsverfahrens
Wenn keine minderjährigen Kinder vorhanden sind:
1️⃣ Scheidungsklage – von einem Ehepartner eingereicht
2️⃣ Einvernehmliche Scheidung – schneller und kostengünstiger
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen mindestens 6 Monate seit Eheschließung vergangen sein.
💬 Müssen Gründe angegeben werden?
Nein. Es genügt die Angabe, dass die ehelichen Beziehungen dauerhaft gestört sind.
👨👩👧 Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind
Vor der gerichtlichen Einleitung muss eine obligatorische Mediation vor dem Sozialamt stattfinden.
🏛️ Gerichtsverfahren
– Vorbereitungstermin und Hauptverhandlung
– Anhörung der Ehepartner möglich
– Gericht erlässt Scheidungsurteil
❓ FAQ
1) Muss ich persönlich in BiH erscheinen?
Nein — das Verfahren kann per Vollmacht geführt werden.
2) Ist die einvernehmliche Scheidung besser?
In den meisten Fällen ja — schneller und effizienter.
3) Gehört die Vermögensaufteilung zur Scheidung?
Nein — dies erfolgt gesondert.
📞 Kontakt
Email: ana@raguzlegal.ba
Telefon: +387 63 413 147
