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Zwangsvollstreckung von Forderungen in Bosnien und Herzegowina – Vollstreckungsverfahren

Die Eintreibung von Forderungen kann schwierig sein, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht freiwillig erfüllt. In solchen Fällen bietet das Gesetz die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung.

⚖️ Wann wird die Vollstreckung eingeleitet?

Die Vollstreckung wird eingeleitet, wenn der Schuldner nach Ablauf einer Frist nicht zahlt. Erforderlich ist ein vollstreckungsfähiges Dokument, wie:

– 📄 Rechtskräftiges Urteil

– 🧾 Rechnung

– ✍️ Darlehens- oder Dienstleistungsvertrag

– 💳 Kreditvertrag

– 💼 Wechsel / Schuldschein

🧭 Wie unser Rechtsteam unterstützt:

– 📝 Erstellung und Einreichung des Vollstreckungsantrags

– 🔍 Prüfung der Dokumente

– 🧑‍⚖️ Vertretung vor Gericht und Vollstreckungsbehörden

– ⏱️ Überwachung des Verfahrens

– 💡 Beratung zur effizientesten Strategie

📞 Kontakt

✉️ E-Mail: ana@raguzlegal.ba

📞 Telefon: +387 63 413 147

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