Wenn sich der Beschenkte nach der Schenkung beleidigend oder aggressiv verhält, kann der Schenker unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgabe verlangen.
⚖️ Gesetzliche Grundlage
Die Schenkung kann widerrufen werden, wenn:
– der Schenker verarmt oder
– der Beschenkte grob undankbar handelt.
🧑⚖️ Vorgehen
Die Rückforderung erfolgt durch Klage. Es muss nachgewiesen werden, dass:
– eine Schenkung erfolgt ist,
– grobe Undankbarkeit vorliegt,
– ein Zusammenhang zwischen Schenkung und Verhalten besteht.
💼 Rechtliche Unterstützung
Wir übernehmen Analyse, Beweissicherung und Vertretung vor Gericht.
📞 Kontakt
E-Mail: ana@raguzlegal.ba
Telefon: +387 63 413 147
